Das gemeindliche Satzungsrecht + Neuerungen des „Bauturbos“ 2025

Termin 13.04.2026, 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Ort Online
Zielgruppe Unternehmer
Vorarbeiter / Werkpolier / Polier / Meister
Mitarbeiter in Büro, Fertigung und Montage
Meisterhaft 3-Sterne 50 Punkte
Meisterhaft 4-Sterne 1 Technik/Umwelt (TU)
Veranstaltungsnummer 26SE35
Veranstalter und technische Durchführung FGZH mbH
Status buchbar
Referent/in Rechtsanwalt Dr. Franz Dirnberger
Ltd. Ministerialrat Stefan Kraus
Beschreibung Was dürfen Gemeinden noch regeln? Die Möglichkeiten der Gemeinden, Dinge wie Garagenanzahl, Kinderspielplätze oder örtliche Gestaltungsvorgaben zu regeln, hat sich seit Oktober 2025 und Januar 2026 stark verändert. Darüber hinaus gibt der sog. „Bauturbo“ 2025 den Gemeinden sowie den Bauaufsichtsbehörden weitreichende Instrumente an die Hand, um die Schaffung von Wohnraum in ihrem Wirkungskreis zu fördern und zu beschleunigen. Das Baugesetzbuch wurde dafür an entscheidenden Stellen angepasst. Da Zimmermeister bauvorlageberechtig sind, sollten sie wissen, auf welche Regelungen sie bei ihrer Planung achten müssen und welche zusätzlichen Möglichkeiten sich ergeben.

Im Online-Seminar, das in zwei Teilen stattfindet (Teil 2: 14.04.2026, 09:00 bis 12:30 Uhr), wird Stefan Kraus, leitender Ministerialrat im Bayerischen Bauministerium, im Teil 1 auf die Hintergründe der Gesetzeslage und die Fragen eingehen, in welchen Fällen Abweichungen, Befreiungen oder Ausnahmen, auch isoliert, zu beantragen sind und was seit 1. Januar 2026 bei Dachgauben und Dachgeschossausbauten einzuhalten ist. Im 2. Teil wird Dr. Franz Dirnberger, ehemaliges Präsidiumsmitglied beim Bayerischen Gemeindetag, zur Intention des „Bauturbos“, Änderungen bei der Befreiung (§ 31 Abs. 3 BauGB), Änderungen im Innenbereich (§ 34 Abs. 3a und Abs. 3b BauGB), dem eigentlichen Bauturbo (§ 246e BauGB), der Rolle der Gemeinde (§36a BauGB) und Verfahrensfragen ausführlich referieren.

Preis pro Teilnehmer Teilnahmepreis für Mitgliedsbetriebe
Nettopreis: 264,00 €
Umsatzsteuer: 19 %
Bruttopreis: 314,16 €

Teilnahmepreis für Nicht-Mitgliedsbetriebe
Nettopreis: 464,00 €
Umsatzsteuer: 19 %
Bruttopreis: 552,16 €

Storno Anmeldungen können nur schriftlich (Fax oder Mail) storniert werden. Erfolgt die Abmeldung innerhalb von 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, dann berechnen wir das Storno mit 35 % des Teilnahmepreises. Ab drei Werktagen vor Beginn der Veranstaltung berechnen wir 100% des Teilnahmepreises. Es kann jederzeit eine andere Person, soweit sie dafür die Berechtigung hat, als Teilnehmer gemeldet werden. Erscheint eine angemeldete Person nicht zur Veranstaltung, dann werden 100% des Teilnahmepreises berechnet.
Anmeldeschluss: 19.04.2026
Anerkennung BayIK Nein
Anerkennung dena Nein
Anerkennung ZQualVBau Nein

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