Das gemeindliche Satzungsrecht + Neuerungen des „Bauturbos“ 2025
| Termin | 13.04.2026, 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
| Ort | Online |
| Zielgruppe |
Unternehmer Vorarbeiter / Werkpolier / Polier / Meister Mitarbeiter in Büro, Fertigung und Montage |
| Meisterhaft 3-Sterne | 50 Punkte |
| Meisterhaft 4-Sterne | 1 Technik/Umwelt (TU) |
| Veranstaltungsnummer | 26SE35 |
| Veranstalter und technische Durchführung | FGZH mbH |
| Status | buchbar |
| Referent/in |
Rechtsanwalt Dr. Franz Dirnberger Ltd. Ministerialrat Stefan Kraus |
| Beschreibung | Was dürfen Gemeinden noch regeln? Die Möglichkeiten der Gemeinden, Dinge wie Garagenanzahl, Kinderspielplätze oder örtliche Gestaltungsvorgaben zu regeln, hat sich seit Oktober 2025 und Januar 2026 stark verändert. Darüber hinaus gibt der sog. „Bauturbo“ 2025 den Gemeinden sowie den Bauaufsichtsbehörden weitreichende Instrumente an die Hand, um die Schaffung von Wohnraum in ihrem Wirkungskreis zu fördern und zu beschleunigen. Das Baugesetzbuch wurde dafür an entscheidenden Stellen angepasst. Da Zimmermeister bauvorlageberechtig sind, sollten sie wissen, auf welche Regelungen sie bei ihrer Planung achten müssen und welche zusätzlichen Möglichkeiten sich ergeben. Im Online-Seminar, das in zwei Teilen stattfindet (Teil 2: 14.04.2026, 09:00 bis 12:30 Uhr), wird Stefan Kraus, leitender Ministerialrat im Bayerischen Bauministerium, im Teil 1 auf die Hintergründe der Gesetzeslage und die Fragen eingehen, in welchen Fällen Abweichungen, Befreiungen oder Ausnahmen, auch isoliert, zu beantragen sind und was seit 1. Januar 2026 bei Dachgauben und Dachgeschossausbauten einzuhalten ist. Im 2. Teil wird Dr. Franz Dirnberger, ehemaliges Präsidiumsmitglied beim Bayerischen Gemeindetag, zur Intention des „Bauturbos“, Änderungen bei der Befreiung (§ 31 Abs. 3 BauGB), Änderungen im Innenbereich (§ 34 Abs. 3a und Abs. 3b BauGB), dem eigentlichen Bauturbo (§ 246e BauGB), der Rolle der Gemeinde (§36a BauGB) und Verfahrensfragen ausführlich referieren. |
| Preis pro Teilnehmer |
Teilnahmepreis für Mitgliedsbetriebe Nettopreis: 264,00 € Umsatzsteuer: 19 % Bruttopreis: 314,16 € Teilnahmepreis für Nicht-Mitgliedsbetriebe Nettopreis: 464,00 € Umsatzsteuer: 19 % Bruttopreis: 552,16 € |
| Storno | Anmeldungen können nur schriftlich (Fax oder Mail) storniert werden. Erfolgt die Abmeldung innerhalb von 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, dann berechnen wir das Storno mit 35 % des Teilnahmepreises. Ab drei Werktagen vor Beginn der Veranstaltung berechnen wir 100% des Teilnahmepreises. Es kann jederzeit eine andere Person, soweit sie dafür die Berechtigung hat, als Teilnehmer gemeldet werden. Erscheint eine angemeldete Person nicht zur Veranstaltung, dann werden 100% des Teilnahmepreises berechnet. |
| Anmeldeschluss: | 19.04.2026 |
| Anerkennung BayIK | Nein |
| Anerkennung dena | Nein |
| Anerkennung ZQualVBau | Nein |